Mitglied werden. - Bild: Krämerteam

Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. steht allen Hospizinitiativen mit mindestens 7 Mitgliedern bzw. ihren Trägern offen, unabhängig von ihrer weltanschaulichen oder konfessionellen Anbindung.

Dazu gehören ambulante Hospizdienste, Sitzwachengruppen, stationäre Hospize und Einrichtungen mit Palliativstationen, Trägerorganisationen von Hospizinitiativen oder von stationären Hospizen, soweit sie nicht durch diese als Mitglied vertreten sind. Die Mitgliedsorganisationen müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Der Erwerb der Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Aufnahmeantrages an den Vorstand. Die Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.

Werden Sie mit Ihrer Hospizeinrichtung Mitglied und profitieren Sie von unserer Arbeit!

  • Unterstützung und Beratung in organisatorischen und inhaltlichen Fragestellungen.
  • Eine regionale Betreuung in den vier Regierungsbezirken – Nordbaden, Südbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg.
  • Berichte über aktuelle Themen und die Entwicklungen der Hospizarbeit auf Landes- und Bundesebene.
  • Mitwirkung im Rahmen der landesweiten Arbeitskreise an der Weiterentwicklung der Hospizarbeit (Stationäre Hospize, Kinderhospizarbeit, Trauerbegleitung …).
  • Unterstützung bei der Suche nach Referenten für ihre Veranstaltung vor Ort.
  • Kooperation mit der AOK Baden-Württemberg bei der Durchführung von Pflegekursen »Palliative Versorgung zu Hause«.

Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. steht allen Hospizeinrichtungen in Baden-Württemberg offen, unabhängig von ihrer weltanschaulichen oder konfessionellen Anbindung. Die Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe je nach Einrichtungsart variiert - die letzte Änderung beschloss die 27. Mitgliederversammlung am 6. Juli 2022 in Heidelberg.